Internationale Besteuerung
Eine Geschäftstätigkeit in einem internationalen Umfeld erfordert eine sorgfältige Bewertung der steuerlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit unseren Kollegen im weltweiten RSM-Netzwerk sind wir bereit, Sie bei der richtigen steuerlichen Gestaltung zu unterstützen.
Im Falle eines Unternehmens mit Auslandsbezug müssen die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen immer gleichzeitig berücksichtigt werden. Dank der bilateralen Steuerabkommen zwischen der Tschechischen Republik und vielen Ländern kommt es nicht immer zu einer Doppelbesteuerung von Einkünften. Wir können Ihnen bei der korrekten Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in Verbindung mit der lokalen Gesetzgebung sowie bei der Anwendung der sich aus den einschlägigen Bestimmungen ergebenden Vorteile helfen.
In diesem Bereich ist die korrekte Beurteilung des möglichen Vorliegens einer Betriebsstätte und der anschließenden Besteuerung wichtig. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, bei denen wir stets sowohl den richtigen Quellensteuersatz als auch dessen Anwendung sorgfältig prüfen. Wenn Sie zu einem höheren Steuersatz besteuert wurden, als nach einem internationalen Abkommen zulässig ist, helfen wir Ihnen, eine Erstattung zu beantragen. Wenn es möglich ist, eine Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren zu beantragen, bereiten wir einen Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheids vor.
Wir bereiten auch die entsprechenden Bescheide und die Meldung an das Finanzamt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor. Wichtig ist, dass Sie die gesetzliche Meldepflicht für ausländische Einkünfte beachten, wenn die Einkünfte an einen Steuerausländer gezahlt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch bei dieser Meldung sind wir Ihnen gerne behilflich.