Liquidation des Unternehmens (und Schließung einer Zweigstelle)
Die Liquidation des Unternehmens ist eine der Optionen, Ihr Unternehmen zu schließen. Es handelt sich um ein rechtliches Verfahren, das zur Beendigung des Unternehmens führt, d. h. zur Auflösung und Abwicklung des Unternehmens.
Was auch immer der Grund für die Auflösung Ihres Unternehmens ist, stellen Sie sich darauf ein, dass das Liquidationsverfahren sehr umständlich und zeit- und verwaltungsintensiv ist.
Die Liquidation ist ein Prozess, der sich aus administrativen, rechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Komponenten zusammensetzt, so dass die Zusammenarbeit und Koordinierung all dieser Berater unerlässlich ist.
Dabei sind die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten und die Liquidation ordnungsgemäß vorzubereiten, der richtige Zeitpunkt für den Eintritt in die Liquidation zu wählen und alle Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen.
In Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind wir bereit, Ihnen mit Rat umfassend zur Seite zu stehen und eine reibungslose Liquidation Ihres Unternehmens zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Vorgang und erklären Ihnen alles genau.
Die Dienstleistung umfasst:
- Erstberatung,
- Erstellung eines Zeitplans und Planung der Liquidation,
- Koordinierung des gesamten Liquidationsvorgangs,
- Erstellung von Unterlagen (rechtlich, steuerlich und buchhalterisch),
- Einberufung der Hauptversammlung zum Eintritt des Unternehmens in die Liquidation, Bekanntmachung der Liquidation,
- Steuerliche und buchhalterische Abwicklung von Tätigkeiten,
- Abwicklung von vertraglichen Beziehungen,
- Erstellung des Abschlussberichts des Insolvenzverwalters,
- Löschung von Bankkonten,
- Abschluss der Liquidation und Löschung des Unternehmens im Handelsregister.
Auflösung einer Zweigstelle
Hierbei handelt es sich um ein der Liquidation in vielerlei Hinsicht ähnliches Verfahren, ist aber keine Liquidation, da eine Zweigstelle keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Wir leisten Ihnen Unterstützung bei der geordneten Abwicklung des Betriebs, der Erstellung entsprechender Unterlagen und der anschließenden Löschung der Zweigstelle im Handelsregister.